27. Juli 2024

Lebensversicherung BGH Urteil: Sichern Sie sich eine hohe Auszahlung!

Lebensversicherungen, zu denen auch die private Rentenversicherung gehört, werden für viele Kunden immer weniger rentabel. Grund dafür sind vor allem die sinkenden Zinsen, aber auch die hohen Gebühren, die die Verträge in der Regel mit sich bringen.

Dennoch ist eine Kündigung meist keine gute Idee, denn mit dem „ewigen Widerruf“ holen Sie wesentlich mehr Geld aus Ihrer Police. Erst vor kurzem zeigte ein erneutes Lebensversicherung BGH-Urteil erneut, dass die Rechtslage klar auf Ihrer Seite steht!

Das Wichtigste in Kürze

  • Lebens- und Rentenversicherungen lohnen sich immer weniger. Denn neben den sinkenden Zinsen reduzieren die Versicherer auch ihre Überschussbeteiligungen. Grund dafür sind vor allem bestehende Altverträge, die deutlich höhere Kosten verursachen. Im Ergebnis machen Sie mit Ihrer Police einen Verlust
  • Die Kündigung einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung lohnt sich meist nicht. Denn hier müssen Sie mit erheblichen Abzügen und zusätzliche Gebühren des Versicherers rechnen. Lassen Sie daher von einem Experten berechnen, ob sich der sogenannte Rückkauf Ihrer Police tatsächlich lohnt
  • Zwischen 1994 und 2007 wurden zahllose Lebensversicherungen mit unwirksamer Widerrufsbelehrung verkauft. Diese können mitunter noch heute widerrufen werden, was dazu führt, dass der Versicherer alle Beiträge und Kosten wieder auszahlen muss. Im Ergebnis erhalten Sie eine wesentlich höhere Auszahlung als bei der Kündigung

Warum sich die Kündigung einer Lebensversicherung meist nicht lohnt

Bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dies klingt auf den ersten Blick auch attraktiv, denn in der Regel müssen Sie lediglich ein einfaches Schreiben an den Versicherer senden. Er berechnet die Ihnen zustehende Summe und zahlt sie auf das angegebene Konto aus. Dabei erfolgt die gesamte Berechnung nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik.

Allerdings machen viele Kunden hier einen erheblichen Verlust. Denn der Versicherer summiert zunächst alle Beiträge, Zinsen und Überschüsse auf. Anschließend zieht er sämtliche Kosten (Abschluss- und Verwaltungsgebühren) und eine Stornopauschale von der so berechneten Summe ab. Insbesondere bei einer frühzeitigen Kündigung übersteigen die Kosten häufig die bislang erzielte Rendite, sodass Sie weniger als die eingezahlten Beiträge zurückbekommen.

Dabei ist der Verlust zwar auf 50 Prozent der Einzahlungen beschränkt, dies bedeutet aber im Einzelfall trotzdem, dass Ihnen die Hälfte der Beiträge verloren geht.

Nutzen Sie das aktuelle Lebensversicherung BGH Urteil zu Ihren Gunsten und verzichten Sie auf eine vorschnelle Kündigung. Lassen Sie zunächst prüfen, welche Alternativen es gibt – denn die Kündigung ist zwar komfortabel, aber auch mit den erheblichsten Nachteilen verbunden. Verschenken Sie an dieser Stelle kein bares Geld!

Lebensversicherung BGH Urteil: So wurde zugunsten der Verbraucher entschieden!

Zahlreiche Lebensversicherung BGH Urteile zeigen, dass der Widerruf einer Lebensversicherung oft noch Jahre und Jahrzehnte nach dem eigentlichen Abschluss des Vertrages möglich ist. Ein Beispiel:

BGH, Urteil vom 15.03.2023 – IV ZR 40/21

„Enthält eine Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf die nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG (hier in der Fassung vom 13. Juli 2001) erforderliche Form (hier Textform) des Widerspruchs, liegt kein geringfügiger Belehrungsfehler vor, durch den dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit genommen wird, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.“

Dieses Lebensversicherung BGH Urteil aus März 2023 ist nur eines von vielen Beispielen. Der Versicherer muss seine Kunden bei Abschluss der Lebens- oder Rentenversicherung umfassend über das Widerrufsrecht belehren. Entspricht die Belehrung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht.

Die hieraus folgende Widerrufsmöglichkeit wird auch als „ewiges Widerrufsrecht“ bezeichnet. Denn eine Frist, die keinen Beginn hat, kennt auch kein Ende. Dadurch ist der Widerruf der Lebensversicherung mitunter noch Jahre und Jahrzehnte nach ihrem Abschluss möglich. Der „ewige Widerruf“, den das aktuelle Lebensversicherung BGH Urteil nochmals bestätigt, hat für Kunden vielseitige Vorteile:

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge zurück. Der Versicherer muss die Summe angemessen verzinsen, denn er hat Ihnen die entsprechenden Beträge rechtlich gesehen ohne wirksame Grundlage vorenthalten
  • Alle Gebühren, insbesondere Abschluss- und Verwaltungskosten der Lebens- oder Rentenversicherung, sind zurückzuzahlen. Eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht abziehen (§ 169 Absatz 5 VVG). Auch diese Gesamtsumme ist zu verzinsen
  • Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten; der Widerruf wird sofort wirksam. So kommen Sie schneller an Ihr Geld

Lassen Sie die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“ daher noch heute von erfahrenen Anwälten und Dienstleistern prüfen. In den meisten Fällen können Sie mit einer Auszahlung, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt, rechnen!

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