15. Mai 2024

Flug verspätet: Wie kann ich die Fluggesellschaft zur Rechenschaft ziehen?

Eis und Glätte zeigen jeden Winter, wie schnell Flugpläne keinen Bestand mehr haben. Es gibt jedoch noch viele weitere Gründe, die zu Verspätungen oder der Streichung ganzer Flüge führen können. Für Reisende ist es im Grunde auch unerheblich ober das Wetter, technische Probleme oder eine Überbuchung dazu führen, dass sie nicht wie geplant abfliegen können. Passagiere sollten sich jedoch in diesem Zusammenhang mit ihren Rechten als Fluggast auskennen.

Die irische Fluggesellschaft Ryanair stellt ihren Gästen auf den Hilfe-Seiten ihrer Homepage unterschiedliche Formulare zur Verfügung und gibt Reisenden einen Leitfaden an die Hand, wie die Vorgehensweise im Falle bei Problemen mit dem Abflug ist. Eine Alternative, um bei Ryanair eine Entschädigung geltend zu machen, finden Flugreisende auf der Website von Airhelp unter Ryanair Verspätung Entschädigung. Mithilfe dieser App kann bei der als sparsam geltenden Fluggesellschaft vielleicht eine höhere Entschädigung erzielt werden.

Wie ist die Rechtslage?

Eine europäische Verordnung gibt jeder Fluggesellschaft, die von einem Flughafen innerhalb der EU startet, vor, wie Fluggäste im Falle einer Verspätung entschädigt werden müssen. Die Verordnung beinhaltet zwei Stufen. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung und eine Betreuungsleistung. Sind Reisende am Flughafen eingetroffen und es zeichnet sich eine Verspätung ab, so sollte zunächst der Service der Fluggesellschaft vor Ort kontaktiert werden. Hier können Reisende zum Beispiel Gutscheine für Speisen und Getränke erhalten.

Ab einer Verspätung von fünf Stunden dürfen Reisende vom gebuchten Flug zurücktreten und erhalten den Ticketpreis erstattet. Bei einer längeren Wartezeit über Nacht muss die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen. Reisende müssen jedoch beachten, dass es sich bei den Zeiträumen für die Entschädigung um kurzfristige Verspätungen handelt. Gibt die Fluggesellschaft bereits zwei Wochen vorher eine Abflugänderung bekannt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Wird die Abflugzeit nur wenige Tage vor Reiseantritt verschoben, können Fluggäste prüfen lassen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht.

Wie sollen Reisende reagieren?

Bei einer Verspätung sollte zunächst die Fluggesellschaft kontaktiert und die Kommunikation gesucht werden. Vielleicht kann eine Umbuchung die Fluggäste schnell ans Urlaubsziel bringen und es gibt eine Alternative. Flugreisende sollten sich dennoch jede Verspätung bestätigen lassen und keine Verzichtserklärung unterzeichnen. Müssen Getränke und Speisen auf eigene Kosten gekauft werden, so müssen alle Quittungen und Belege aufbewahrt werden. Aber Achtung! Fluggesellschaften müssen nicht für Hummer und Champagner aufkommen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Je weiter das Reiseziel entfernt liegt, desto höher ist mögliche Entschädigungssumme, die bis zu 600 € betragen kann. Jede Zahlung wird allerdings geprüft und da Fluggesellschaften nicht besonders bereitwillig auf Entschädigungszahlungen eingehen, ist Recht haben und Recht bekommen, nicht selbstverständlich. Höhere Gewalt und Streiks nutzen viele Gesellschaften, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. In diesem Fall sollten Reisende den Fall unbedingt prüfen lassen.

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