27. Juli 2024

Mutter werden im Business-Alltag: Wie die Berufsauszeit gestaltet und berechnet werden kann

Eine Schwangerschaft stellt das Leben auf den Kopf. Es sind 40 Wochen bis zur Geburt, die im Privatleben und im Berufsalltag Veränderungen mit sich bringen. Für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gilt mit der festgestellten Schwangerschaft der Mutterschutz.

Das Gesetz schützt schwangere Frauen im Beruf vor Überlastungen, schließt einige Tätigkeiten aus und sieht für die Zeit vor und nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot vor. Es ist daher wichtig, schon frühzeitig mit den Personalverantwortlichen und Vorgesetzten im Unternehmen zu sprechen und den Berufsalltag gegebenenfalls neu zu organisieren.

Beschäftigungsverbot

In den Wochen rund und den Geburtstermin dürfen Frauen nicht arbeiten. Zur Berechnung wird der voraussichtliche Geburtstermin zugrunde gelegt. Der Mutterschutz-Rechner von Haufe berechnet genau den letzten Arbeitstag vor der Geburt und wann der Mutterschutz endet. Das Ende des Mutterschutzes ist der Beginn der Elternzeit. Da sich rechtliche Änderungen mit diesem Übergang ergeben, sollte der Zeitraum genau erfasst und Fristen gewahrt werden.

Die arbeitsfreie Zeit im Mutterschutz umfasst bei der Geburt eines Kindes 14 Wochen. Aufgeteilt wird diese Zeit in sechs vor und acht Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind früher oder später zur Welt, wir die Zeit nach der Geburt an den Geburtstermin angepasst. Anders sieht es bei Mehrlingsschwangerschaften, der Geburt eines Kindes mit Behinderung oder Frühgeburten aus. Schwangeren stehen dann entsprechend längere Auszeiten zu, die mit einem Mutterschutzrechner exakt ermittelt werden können.

Wer zahlt das Gehalt im Mutterschutz?

Während der Mutterschutzzeit erhalten Schwangere das gewohnte Nettogehalt. Der Unterschied zum normalen Beschäftigungsverhältnis liegt darin, dass ein Teil von der Krankenkasse gezahlt wird. Als eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die Krankenkasse einen festgelegten Satz, der vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Familien- der Privatversicherte erhalten die Zahlung vom Bundesamt für soziale Sicherung. Die Elternzeit beginnt unmittelbar nach dem Ablauf der Mutterschutzzeit. Das Elterngeld muss bei der zuständigen Behörde am Wohnort beantragt werden.

Rentenversicherung

In den 14 Wochen der Mutterschutzzeit zahlen Schwangere und Mütter keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Es werden für diese Zeit Anrechnungszeiten gutgeschrieben, die ebenso wie die Elternzeit auf die Rente aufgerechnet werden. Mütter haben daher keine Nachteile bei den Rentenansprüchen.

Selbstständigkeit, Studium oder befristeter Arbeitsvertrag

Das Mutterschutzgesetz gilt in vollem Umfang nur dann, wenn sich Schwangere in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. In diesem Fall gelten alle Maßnahmen, einschließlich des Kündigungsschutzes und dem Recht auf Pausen zum Stillen. Selbstständige erhalten keinen Mutterschutz und Studierende mit Einschränkungen. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet der Mutterschutz mit dem vertraglich vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses.

Beim Mutterschutz gibt es nicht wenige Ausnahmen. Für die genaue Berechnung der Zeiten ist es daher wichtig, die individuelle Situation zu berücksichtigen. Für spätere Rentenansprüche ist es empfehlenswert, alle Zeiten zu dokumentieren und sorgfältig aufzubewahren.

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