26. April 2024

Flug verspätet: Welche Rechte haben Fluggäste?

Der Sommer ist die Zeit des Reisens und viele attraktive Urlaubsziele sind von Deutschland aus nur mit dem Flugzeug erreichbar. In vielen Fällen starten Urlauber entspannt per Flugzeug in ihren wohlverdienten und lange herbeigesehnten Urlaub. Doch was passiert eigentlich, wenn der Urlaubsflieger massive Verspätung hat oder sogar ganz ausfällt?

Was tun bei einer Flugverspätung?

Verspätungen kommen im nationalen wie internationalen Flugverkehr bei allen Airlines gelegentlich vor und meistens handelt es sich hierbei nur um sehr kurze Verspätungen ohne weitere Auswirkungen auf die eigene Urlaubsreise. Sollte ein Flieger jedoch viele Stunden zu spät am Urlaubsort landen, haben Fluggäste gewisse Rechte. Hierbei ist es immer wichtig, seine Forderung fristgerecht an die Airline zu richten, mit welcher man in den Urlaub geflogen ist. Wer zum Beispiel von Berlin aus mit Eurowings nach Mallorca geflogen und hier deutlich zu spät angekommen ist, der kann bei Eurowings Erstattung Verspätung anfordern. Entscheidend wäre in diesem Fall die EU-Fluggastrechteverordnung.

Für Langstreckenflüge auf andere Kontinente gibt es ähnliche rechtliche Vorgaben zu den Fluggastrechten. Variieren kann allerdings die Frist, mit welcher Entschädigungsansprüche verfallen. In Deutschland beträgt sie drei Jahre. Sollten sich Fluggäste mit der Airline nicht über eine Entschädigung einig werden, können Passagiere rechtlichen Beistand suchen und ihre Interessen von einem Anwalt vertreten lassen.

Welche Entschädigung gibt es bei Verspätungen und Flugausfall?

Entscheidend für die maximale Höhe einer Entschädigung bei Verspätung ist einerseits die Zeitspanne der Flugverspätung und andererseits die Länge der Flugstrecke. Liegt die Flugdistanz bei bis zu 1.500 Kilometern, besteht Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Für Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern Flugdistanz müssen Airlines ihren Passagieren bei deutlicher Verspätung 400 Euro Entschädigung zahlen. Für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigungssumme 600 Euro. Wichtig zu berücksichtigen ist hierbei, dass mit der Flugstrecke nicht die Länge der tatsächlich geflogenen Route gemeint ist. In den meisten Fällen muss die Airline also, wenn sich der Flug verpätet Entschädigung zahlen.

Stattdessen handelt es sich hierbei um die direkte Entfernung zwischen Start- und Landepunkt, also um die so genannte Luftlinie. Bereits ab Flugverspätungen von zwei Stunden besteht für Fluggäste zudem Anspruch auf die Versorgung mit Snacks und Getränken am Abflugort. Zudem muss ihnen eine Möglichkeit für ein Telefonat oder einen E-Mailversand eingeräumt werden, um zum Beispiel das Hotel oder Angehörige über die Verspätung informieren zu können. Interessant ist auch, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen, welche sich bis zum nächsten Tag hinziehen, die Unterbringungskosten für Fluggäste tragen müssen.

Sie sind außerdem dazu verpflichtet, den Transport zum Hotel und vom Hotel zurück zum Flughafen zu bezahlen. Hierzu ist es sinnvoll, sich direkt an das Bodenpersonal der Airline zu wenden. Bei Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden können Urlauber von ihrer Reise zurücktreten. Sie haben dann Anspruch auf die Erstattung der kompletten Ticketkosten.

Aktuelle Beiträge

Ähnliche Beiträge