27. Juli 2024

Maut in Bulgarien: Was Reisende wissen sollten

Außer der Bundesrepublik Deutschland verfügt jedes Land in Europa über eine PKW-Maut. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Hauptsächlich dienen die Einnahmen jedoch dem Erhalt und Ausbau des inländischen Straßennetzes. Da die Wartung als auch der Bau von Straßen sehr teuer ist, ist es nur fair jeden Fahrer um einen kleinen Beitrag zu erbitten, um den Staatshaushalt zu entlasten. Damit Reisende in Bulgarien in Bezug auf die Mautgebühren alles richtig machen, soll dieser Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten.

Wie funktioniert das Mautsystem in Bulgarien?

Das Autofahren auf bulgarischen Straßen ist kostenpflichtig. Anders als in anderen Ländern, wo meist nur die Autobahnen und Schnellstraßen gebührenpflichtig sind, muss in Bulgarien für alle Straßen gezahlt werden. Aus diesem Grund erhebt die Betreibergesellschaft eine generelle Straßennutzungsgebühr. Die gesetzlich vorgeschriebene Vignette ist mittlerweile digital. Das bedeutet, es ist kein Kleben oder Kratzen mehr notwendig. Vielmehr wird die E-Vignette mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges verknüpft. So können die an den Straßen errichteten Kamerasystems die vorbeifahrenden Autos erkennen und automatisch mit der Datenbank abgleichen.

Welche Fahrzeuge benötigen eine E-Vignette Bulgarien?

Grundsätzlich benötigen alle PKWs bis 3,5t sowie solche mit mehr Gewicht eine digitale Vignette. Die Maut Bulgarien muss jedoch nicht von Motorradfahrern bezahlt werden. Jedoch besteht zwischen den beiden Fahrzeugklassen ein Unterschied bei der Bezahlung.

  • Fahrzeuge bis 3,5t benötigen eine E-Vignette, welche das gesamte Straßennetz Bulgariens befahrbar macht. Erhältlich ist die Vignette Bulgarien nach diese Seite sowie an den Grenzübergängen und Poststationen an den Grenzen.
  • LKWs und Fahrzeug über 3,5t (z.B. Wohnmobile) werden streckenabhängig berechnet. Das heißt, die Höhe der Bulgarien Maut richtet sich nach den gefahrenen Kilometern. Einen Einfluss haut außerdem die Euro-Emissionsklasse. Fahrer müssen also sieben Tage vor Abfahrt einen Routenpass bzw. einen On-Board-Unit GPS Tracker besitzen.

Mit welchen Straßen müssen Mautsünder rechnen?

Wer ohne gültige Vignette die Grenzen Bulgariens überfährt, muss mit Sanktionen rechnen. Bei einem PKW muss mit einem Bußgeld von rund 150 Euro gerechnet werden. Schwerere Fahrzeuge wie LKWs und Wohnmobile über 3,5t können sogar mit bis zu 1.000 Euro Buße belegt werden. Eine solche Strafe kann ebenso Fahrer treffen, die ein falsches Kennzeichen abgegeben werden. Auch wenn dies ungewollt geschah, könnte dieser Fehler dennoch als Fahren ohne gültige Bulgarien Vignette gewertet werden. Daher sollte die Angabe möglichst genau gemacht werden, um dieses Szenario zu vermeiden.

Weitere Verkehrsregeln in Bulgarien

Die Straßenverkehrsordnung Bulgariens sieht selbstverständlich noch weitere Regeln vor, an dies sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Wer also mit einem PKW unterwegs ist, darf innerorts 50 km/h und außerhalb von Ortschaften 90 km/h fahren. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h. Eben diese Limits gelten für leichte Wohnmobile bis 3,5t. Für Motorradfahrer gelten außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Schwere Wohnmobile über 3,5t bis 7,5t dürfen außerorts maximal 70 und auf Autobahnen 100 fahren. Gleiches gilt ebenso für Gespanne.

Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, wird zur Kasse gebeten. Bei einer Überschreitung von mindestens 20 km/h wird ein Bußgeld ab 25 Euro fällig. Sollten es jedoch mehr als 50 km/h über Richtgeschwindigkeit sein, beginnen die Strafen ab 300 Euro. Grundsätzlich gilt eine Promillegrenze von 0,5, welche bei Missachtung mit mindestens 225 Euro bestraft wird. Zum Abschluss noch weitere Bußgelder:

  • Ein Parkverstoß: 10 Euro
  • Handy am Steuer: ab 25 Euro
  • Fahren ohne Gurt: 25 Euro
  • Rotlichtverstoß: ab 50 Euro

Sollten Urlauber also mit einem Bußgeld belegt werden, muss die Bezahlung per Bankeinzahlung erfolgen, da die Beamten bei einer Verkehrskontrolle kein Bargeld annehmen dürfen. Die Vollstreckung darf in der gesamten EU durchgeführt werden.

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