15. Oktober 2024

Mit Schnupfen und Fieber zur Arbeit?

Ein brummender Kopf, eine verschnupfte Nase und tränende Augen – wenn sich eine Erkältung oder ein grippaler Infekt ankündigt, stehen viele Arbeitnehmer vor einer Frage, die in Deutschland heiß diskutiert wird: Soll ich zur Arbeit gehen und meine Kollegen gefährden oder zu Hause bleiben und mich auskurieren? Wie verhalten sich Angestellte in diesem Moment angemessen? Dieser Artikel liefert Antworten!

Soll man bei Erkältungs- und Grippesymptomen zu Hause bleiben?

Viele Arbeitnehmer schleppen sich in Deutschland trotz Krankheit ins Büro. Selbst Infektionskrankheiten wie grippale Infekte oder Augenentzündungen können viele nicht davon abhalten, die anstehende Arbeit erledigen zu wollen.

Was spricht dafür, im Krankheitsfall zu Hause zu bleiben?

Für die Arbeitskollegen bedeutet das Engagement des kranken Kollegen, dass sie sich selbst anstecken können. Insbesondere Mitarbeiter, die im selben Büro mit dem Erkrankten arbeiten, fühlen sich in diesem Moment unwohl. Aus Höflichkeit sollten kranke Arbeitnehmer darauf verzichten, vor Ort zu erscheinen. Handelt es sich etwa um einen Schnupfen, kann in vielen Fällen in das Home-Office gewechselt werden, sodass keine Ansteckungsgefahr für andere Mitarbeiter besteht.

Sich bewusst zu machen, dass die eigene Krankheit nicht nur lästig ist, sondern auch das Umfeld betreffen kann, hat in anderen Ländern wie Japan Tradition. Hier tragen Einwohner aus Höflichkeit und Respekt gegenüber ihren Mitmenschen Masken und vermeiden den Kontakt im Krankheitsfall. Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle werden so reduziert.

Die Pandemie ist noch nicht vorüber!

Sofern sich der Arbeitnehmer während eines Arbeitstages vor Ort plötzlich unwohl fühlt, sollten die Kollegen einen Coronatest wie den Spucktest REALY TECH COVID-19 nutzen, um eine Ansteckung auszuschließen. So schützen die Kollegen nicht nur sich, sondern auch Freunde und Familienmitglieder.

Wie lange muss man zu Hause bleiben, wenn man krank ist?

Wer sich gesundheitlich nicht dazu in der Lage fühlt, die Aufgaben eines Arbeitstages bewältigen zu können, meldet sich beim Arbeitgeber krank und kuriert sich aus. Dabei hält sich der weitverbreitete Irrtum, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall ihr Zuhause nicht verlassen dürften. Dies trifft jedoch nicht zu. Sofern es sich nicht um eine Coronainfektion handelt, können Betroffene einen Spaziergang an der frischen Luft nutzen, um ihren Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen und sich schneller auszukurieren. Von einem Ausflug in den Freizeitpark oder Städtetrips sollten Arbeitnehmer jedoch Abstand nehmen. Schließlich stellt der Tag keinen Urlaubstag dar.

Wie geht man vor, wenn man sich bei der Arbeitsstelle krankmeldet?

Wer sich unwohl fühlt und nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss den Arbeitgeber frühestmöglich darüber in Kenntnis setzen. Doch wie gehen Arbeitnehmer in diesem Fall vor und welche Fristen sind einzuhalten?

Den Arbeitgeber informieren

Ein plötzliches Unwohlsein am Morgen ist vielen Menschen unangenehm und sie fragen sich, wie sie in diesem Fall am besten reagieren. Wird der Arbeitnehmer krank, muss dieser den Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Bei einem Halskratzen kann zum Beispiel ein Home-Office-Tag eingeplant werden. Bei anderen Erkrankungen wird der Arbeitgeber über den krankheitsbedingten Ausfall informiert.

Ein Anruf oder eine E-Mail an die HR-Abteilung des Unternehmens sollte erfolgen, bevor der Arbeitstag regulär beginnt. Arbeitnehmer, die Gleitzeit nutzen, können hier die eigene Arbeitszeit oder die Arbeitszeit der Abteilung als Richtwert verwenden. Gleichzeitig gilt es als höflich, dem eigenen Team mitzuteilen, wie lange krankheitsbedingt nicht mit dem Kollegen zu rechnen ist. Eine ärztliche Krankschreibung muss nach dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden.

Den Arzt aufsuchen

Handelt es sich um einen Zustand, der ärztlich untersucht werden muss oder sind die drei Kulanztage verstrichen, hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest einzuholen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Regel eingescannt und per E-Mail an die HR-Abteilung versendet. Auch der postalische Weg gehört bei vielen Betrieben noch zum Standard.

Auskurieren und erholen

Wurde der Arbeitgeber rechtzeitig über den Arbeitsausfall informiert oder ein ärztliches Attest eingeholt, hat es Priorität, sich zu erholen. Leckere Hühner- oder Gemüsesuppen, gesunde Gerichte mit Nahrungsmitteln wie Paprika und Knoblauch können den Heilungsprozess unterstützen.

Fazit

Im Krankheitsfall können Arbeitnehmer entweder aus dem Home-Office tätig werden oder einen krankheitsbedingten Arbeitsausfall bei dem Arbeitgeber melden. So wird das Risiko minimiert, andere Kollegen anzustecken. Der Betrieb sollte bereits am Morgen des Krankheitstages informiert werden. Ab dem dritten Krankheitstag benötigen Arbeitnehmer zudem ein ärztliches Attest.

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