27. Juli 2024

Altenpfleger und Betreuungskräfte: Unterschiedliche Aufgaben mit dem gleichen Ziel

Alle Menschen, die ihren Alltag nicht allein bewältigen könne, haben einen Anspruch auf Pflege. Häufig sind es ältere Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen in die Hände von Pflegekräften geben. Je nach Gesundheitszustand können die Menschen in ihrem gewohnten Zuhause bleiben und werden dort regelmäßig medizinische betreut. Ist eine häusliche Pflege nicht möglich, übernehmen Pflegeeinrichtungen die stationäre Betreuung.

Die allgemeine medizinische Versorgung übernehmen Altenpfleger. Pflege ist jedoch mehr als Versorgung und daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Altenpflege durch Alltagskleider zu ergänzen. Eine Betreuungskraft unterstützt die Pflegebedürftigen in alltäglichen Aufgaben. Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte im eigentlichen Sinne. Das Berufsbild umfasst einen Aufgabenbereich, der begleitet, motiviert und Gesellschaft bietet, jedoch nicht mit einer Haushaltskraft zu vergleichen ist.

Der Aufgabenbereich von Betreuungskräften

Während Altenpfleger sich um das körperliche Wohlbefinden kümmern, sorgen Betreuungskräfte für das für das mentale Wohlbefinden. Alltagsbetreuer begleiten bei Spaziergängen und besuchen kulturelle oder sportliche Veranstaltungen. Dazu können auch Besuche auf dem Friedhof gehören, Gespräche über den Menschen, der viele Jahre ein Teil des Lebens war und das Anschauen von Fotoalben. Insbesondere demente Menschen können sich über viele Dinge aus der Vergangenheit sehr detailliert erinnern und sind glücklich, wenn sie sich mit jemandem über vergangene Tage unterhalten können.

Es geht in der Alltagsbetreuung darum, die Menschen zu motivieren, ihre Freizeit aktiv zu gestalten und sie dabei zu begleiten. Gartenarbeit, zusammen Basteln oder Malen, Karten spielen, Vorlesen, Musik hören oder Tanzen. Gelegentliches Kochen und Backen kann auch zu den Aufgaben zählen, tabu sind die Übernahme von Hausarbeit und Wäsche waschen, denn die Zeit gehört vollständig der pflegebedürftigen Person.

Anforderung und Qualifikation

Menschen, die eine Ausbildung zur Betreuungskraft machen möchten, sollten über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz verfügen, kommunikativ sein und im Umgang mit älteren Menschen oder mit Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen vertraut sein. Betreuungskräfte benötigen eine sensible Beobachtungsgabe, um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu erkennen und umzusetzen. Etwas Kreativität und eine grundsätzliche Freundlichkeit sind eine gute Basis.

Personen, die schon Erfahrungen mit pflegebedürftigen Angehörigen gesammelt haben, können hier einen Vorteil genießen. Grundsätzlich ist der Beruf der Betreuungskraft für Quereinsteiger ausgezeichnet geeignet. Wichtig ist es, sich bewusst zu machen, dass eine Betreuungskraft auch schweren Situationen gegenüberstehen kann. Krankheiten und Abschied nehmen setzen eine gute psychische Stabilität voraus und die Fähigkeit, sich emotional abzugrenzen, kann sehr hilfreich sein.

Ausbildung

Für die Ausübung der Betreuungsaufgaben ist weder ein therapeutischer noch ein pflegerischer Berufsabschluss notwendig. Die Ausbildung setzt sich zusammen aus einem Orientierungspraktikum sowie theoretischen und praktischen Qualifizierungsmaßnahmen in einem festgelegten Stundenumfang. Den Abschluss bildet ein Aufbaukurs, der die erworbenen Kenntnisse vertieft. Bei einer Festanstellung umfasst die Arbeitszeit von Betreuungskräften maximal 40 Stunden pro Woche. Regelmäßige Fortbildungen unterstützen die Arbeit der Alltagsbegleitung.

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