27. Juli 2024

Alles zum Thema Wunschschulplatz für das eigene Kind

Eltern wollen nur das Beste für ihr Kind. Verständlicherweise soll es sich wohlfühlen, sich entfalten können und zu einem glücklichen Erwachsenen heranwachsen. Gerade, wenn es um Themen wie Gesundheit oder Bildung geht, ist das Beste gerade gut genug. So auch bei der Wahl der passenden Schule. Doch nicht immer erhält das Kind in der gewünschten Einrichtung auch einen Platz für den weiteren schulischen Werdegang.

Besondere Bedürfnisse bei der Schulwahl berücksichtigen

Nicht alle Kinder sind gleich. Viele Schüler haben besondere Fähigkeiten oder sollen und wollen besonders gefördert werden. Um die geistige und körperliche Entwicklung möglichst positiv zu unterstützen, haben viele Eltern daher genaue Vorstellungen, welche Schule die gewünschten Aspekte mitbringt und fördert. Gerade wenn Kinder besonderen sonderpädagogischen Förderbedarf aufgrund motorischer oder geistiger Beeinträchtigungen haben, sind spezielle Schwerpunktschulen oft ein wichtiger Bestandteil für einen erfolgreichen Schulweg. Doch oft sind die Plätze begrenzt und Anfragen werden schnell abgelehnt.

Die Rechtslage in Deutschland

Die rechtliche Lage zum Thema Schulplätze wird auf Länderebene geregelt. Sollten Sie also gegen einen Ablehnungsbescheid der Wunschschule vorgehen wollen, so sollten Sie sich vorab mit den Regularien des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen und sich entsprechend vorbereiten. Dennoch gibt es zwei wichtige Grundsätze: Die Schulformwahlfreiheit und die Schulwahlfreiheit. Somit kann zum einen die Schulform (Haupt- oder Realschule, Gymnasium) und die Einrichtung selbst mitbestimmt werden.

Wie Sie (doch noch) einen Wunschschulplatz erhalten können

Bevor Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, können Sie bereits beim Schulplatz-verteilungsverfahren einige Vorkehrungen treffen, die die Chance auf einen passenden Schulplatz erhöhen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Schulplatz einzuklagen. Die Möglichkeiten im Überblick:

1. Schulwünsche angeben

Sie sind zwar nicht verpflichtet einen Schulwunsch anzugeben. Sollten Sie aber eine bestimmte Schule im Sinn haben, so kann es von Vorteil sein, zumindest eine Erstwunschschule anzugeben.

2. Keine Notlösungen eintragen

Auch wenn Sie drei Wünsche angeben können, sollten Sie diese drei Wünsche nur ausfüllen, wenn auch jede der angegebenen Schulen in Ordnung wäre. Lückenfüller sind hier kein guter Ansatz.

3. Härtefallantrag stellen

Kommt keine andere Schule in Frage, z. B. aufgrund persönlicher Voraussetzungen wie einer Behinderung, dann ist ein Härtefallantrag möglich. Außerdem können Anträge „auf Härte“ gestellt werden, wenn z. B. nur die Erstwunschschule soziale oder familiäre Belastungen vermeiden oder vermindern kann. Ein weiterer Grund kann auch die Notwendigkeit einer bestimmten Schule aufgrund von gesundheitlichen Risiken oder die Reduzierung einer Schulverweigerung sein.

4. Widerspruch einlegen

Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid für den Schulplatz Ihres Kindes erhalten, sollten Sie direkt Widerspruch einlegen. Dennoch sollten die Erfolgschancen vorab eingeschätzt werden, da die Kosten von Ihnen getragen werden müssen, sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein.

5. Schulplatzklage einreichen

Liegt der Ablehnungsbescheid der Schule bereits vor, so handelt es sich dabei um einen sogenannten „belastenden Verwaltungsakt“. Zunächst kann man hier mit einem Widerspruchverfahren reagieren oder direkt eine Schulplatzklage einreichen. Eine entsprechende Klage kann dann angewandt werden, wenn der Ablehnung unsachliche Gründe zu Grunde liegen. Dazu gehören die Ablehnung:

  • aufgrund von Herkunft oder Geschlecht des Kindes,
  • trotz noch vorhandener freier Schulplätze,
  • obwohl die Aufnahmeerfordernisse durch das Kind erfüllt werden
  • oder der eingelegte Widerspruch von der Schule abgelehnt wurde.

Sollten Sie eine Schulplatzklage in Erwägung ziehen, so macht es in jedem Fall Sinn, sich dazu professionelle Unterstützung zu holen. Spezielle Anwälte für Schulplatzklagen kennen die korrekte Vorgehensweise und können den Erfolg Ihres Vorhabens positiv beeinflussen. Beachten Sie jedoch bei Ihren Entscheidungen auch die Wünsche Ihres Kindes. Oftmals wünschen sich Eltern, dass das Kind dieselbe Schule besuchen soll, wie man selbst. Jedoch ist das nicht immer die beste Lösung. Sprechen Sie also mit Ihrem Kind darüber und treffen Sie die Entscheidung für die Schule gemeinsam.

Außerdem sollten Sie auch die Kosten für eine Schulplatzklage im Hinterkopf behalten sowie den zeitlichen Aufwand, der damit verbunden ist. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um entsprechende Maßnahmen.

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