29. März 2024

Krankenversicherung für Referendare: Welche Möglichkeiten gibt es?

Das Referendariat ist nach dem erfolgreichen Studium auf Lehramt der letzte Ausbildungsschritt vor dem Einstieg in das Berufsleben als Lehrer. Während dieser Zeit sollten sich Referendare um ihre Krankenversicherung kümmern, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erzielen. Was es dabei zu beachten gibt und welche Möglichkeiten Referendare bei der Krankenversicherung haben, kann hier nachgelesen werden.

Möglichkeiten zur Krankenversicherung für Referendare

Genau wie Beamte auf Lebenszeit und Beamte zur Probe haben auch Referendare einen Anspruch auf die so genannte Beihilfe. Da diese jedoch nur anteilig die Kosten für medizinische Behandlungen und Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit abdeckt, benötigen Referendare eine zusätzliche Krankenversicherung. Hierbei nehmen sie eine Sonderrolle ein, da sie genau wie Beamte den Schutz einer privaten Krankenversicherung nutzen können, ohne die Einkommensgrenze zu überschreiten. Das bietet mehr Auswahl bei der Versicherung, die zusätzlich zur Beihilfe abgeschlossen wird. Zu den Möglichkeiten einer Krankenversicherung für Referendare und den dabei zu beachtenden Punkten gibt es hier mehr Infos.

Die Unterschiede zwischen GKV und PKV

Referendare genießen trotz des geringen Einkommens während des Referendariats die Option, zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Für sie gilt die bei privaten Krankenversicherungen festgelegte Einkommensgrenze nicht. Die wichtigsten Unterschiede beider Versicherungsarten liegen in der Höhe der Beiträge und dem Leistungsumfang. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, muss der Arbeitgeberanteil vom Referendar selbst getragen werden, was in der Regel zu einem höheren Beitrag führt. Außerdem werden einige Leistungen nicht angeboten. Dazu zählen vor allem medizinische Leistungen im Bereich der Zahnheilkunde und der alternativen Heilformen.

Private Krankenversicherungen, kurz PKV, decken in den meisten Fällen deutlich mehr Leistungen ab und bieten individuelleren Versicherungsschutz als sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der Beihilfe. Erfolgt nach dem Ende des Referendariats der direkte Übergang in den Status Beamter auf Probe durch eine Anstellung als Lehrer, wird in der PKV der günstige Ausbildungstarif automatisch in einem normalen Tarif umgewandelt und der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Sollte nach dem Referendariat eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit folgen, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da in Kürze jedoch mit einer Anstellung als Lehrer zu rechnen ist, kann die PKV währenddessen ruhen und ab Eintritt in der Berufsleben wieder aufgenommen werden. Je nach Versicherer fallen dafür geringe Gebühren an.

Weitere Versicherungen für Referendare

Sollte nicht bereits während des Studiums auf Lehramt eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen worden sein, wird es spätestens mit dem Beginn des Referendariats höchste Zeit. Eine solche Versicherung tritt im Falle einer Berufsunfähigkeit in Kraft und verhindert dadurch finanzielle Engpässe, wenn ein Ausüben des Berufs des Lehrers aufgrund von Krankheit nicht mehr möglich ist. Je früher eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge. Aus diesem Grund lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Versicherungsmöglichkeiten.

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