28. März 2024

Stolperfallen bei der Ehe: Kinder verlieren Zugang zur Familienversicherung

Wer eine Ehe schließen und eine Familie gründen will, kann sich hierzulande eigentlich über verschiedene Versorgungsleistungen und Steuererleichterungen freuen. Eigentlich. Leider sieht die Realität immer wieder so aus, dass der Staat einem frisch verheirateten Paar mit Kindern etliche Steine in den Weg legt. Vor allem Paare, die vor der Ehe unterschiedlich versichert sind, sollten einige Dinge beachten. Dieser Artikel stellt sie vor.

Wann kann man seine Kinder mitversichern?

Normalerweise sind Kinder für eine vergleichsweise lange Zeit bei einem Elternteil mitversichert. Sie können üblicherweise bis zum 23. Lebensjahr mit in die Familienversicherung aufgenommen werden, sofern sie bis dahin nicht selbst arbeiten – im Falle einer Berufsausbildung des Kindes kann dieser Zeitraum sogar noch verlängert werden. Unter bestimmten Bedingungen können Kinder jedoch ausgerechnet bei der Eheschließung aus der Familienversicherung herausfallen. Das ist besonders ärgerlich für junge Paare, die sich darauf verlassen haben, dass sie keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung für ihre Kinder zahlen müssen – diese können nämlich im Falle einer freiwilligen Versicherung der Kinder nicht unerheblich sein.

Die Einzelheiten können durchaus komplex sein. Einen wirklichen Durchblick bieten Spezialisten für Krankenversicherungen für Kinder. Sie kennen die zahlreichen Fälle, in denen Kinder bei der Eheschließung aus der Familienversicherung fallen und können bestenfalls schon vorab helfen, damit die Situation nicht ungünstig ausfällt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern nicht innerhalb Deutschlands gesetzlich krankenversichert sind. Ist ein Elternteil privat versichert oder verdient mehr als etwa 60.000 Euro brutto im Jahr (die sogenannte „Jahresentgeltgrenze“), können die Kinder nicht mitversichert werden. Zu allem Überfluss sehen es viele Krankenkassen nicht als nötig an, die werdenden Eltern über diese Bedingungen der Familienversicherung zu informieren.

Sobald die Eheschließung vollzogen ist, flattert bei dem frisch verheirateten Paar ein Brief ein, der nach dem Versicherungsstatus des Partners fragt. Erfüllt dieser die Bedingungen nicht, fallen die Kinder ab diesem Tag auf die sogenannte freiwillige Versicherung zurück. Der Versicherungsbeitrag kann in diesem Fall pro Kind bis zu 190 Euro betragen. Ein Ärgernis, vor allem in den Anfangsjahren der Familiengründung, in denen Eltern sehr oft Sparen, um ihre Wohnsituation aufzubessern, sobald die Kinder größer sind.

Fälle müssen im Einzelnen beurteilt werden

Das deutsche Versicherungssystem ist ausgesprochen kompliziert. Über die einzelnen Regelungen können sich Eltern oft nur in mühevoller Kleinarbeit selbst informieren. Zudem gibt es natürlich noch Unterschiede bei den einzelnen Krankenversicherungen. Deswegen empfiehlt es sich, bei der Familienplanung am besten bereits vor der Ehe einen Experten zu Rate zu ziehen. Wer einmal in die Falle der Versicherungen geht, bezahlt ansonsten für eine sehr lange Zeit womöglich deutlich zu hohe Beiträge an die Krankenkasse. Das gilt es insbesondere für frischgebackene Familien zu vermeiden.

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